Pressenotiz: Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung in der Lieferkette
Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ (kurz: Lieferkettengesetz) verabschiedet. Mit dem Gesetz werden die betroffenen Unternehmen verpflichtet, die Einhaltung der Nachhaltigkeitsempfehlungen bei ihren Zulieferern zu prüfen und sicherzustellen. Bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht drohen Bußgelder…